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StartseiteInfothekWissenswertesRisiken im Unternehmen minimieren gem. der ges. Unfallversicherung DGUV

Prüfung mobile elektrische Geräte / Betriebsmittel laut DGUV Vorschrift 3

Jeder Unternehmer sollte die Risiken in seiner Firma mindern und sich für eine Prüfung „ortsveränderlicher Geräte“ und Prüfung „elektrischer Betriebsmittel“ nach DGUV Vorschrift 3 entscheiden. Es ist darauf zu achten, dass die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 nach DGUV Vorschrift 3 von einer Fachfirma bzw. einem Spezialisten vorgenommen wird.


Ortsveränderliche Betriebsmittel bedeutet „mobile elektrische Geräte“ und sind nach DGUV je nach Gefährdungspotential regelmäßig zwischen 6 bis 24 Monate einem nachweisbaren E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. alltäglich genutzte Bürogeräte wie Computer, Drucker, Kaffeemaschine, Laminiergerät, Scanner- und Faxgerät, aber auch kleinere Handwerksgeräte wie Bohrmaschine etc.


Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel  laut DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV (BGV A3) alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
Unternehmer sollten in der Prüfung elektrischer Anlagen kein Risiko eingehen und sich für eine fachkundige Prüfung ortsfester Geräte und Betriebsmittel entscheiden. Oftmals bleiben Verschleiß und kleine Defekte mit dem bloßen Auge unerkannt oder werden nicht gemeldet und können somit ein hohes Risiko mit sich bringen.


Alle elektrischen Geräte müssen folgende Prüfungen bestehen:

  • Optische Sichtprüfung
  • Prüfung von Aufschriften/Aufklebern
  • Allgemeine Funktionsprüfung
  • Prüfung des Schutzleiters und Schutzleiterwiderstandes
  • Messung des Schutzleiter- und Berührungsstroms
  • Messung des Isolationswiderstandes

Im Anschluss an die Prüfung sollte diese rechtssicher bescheinigt werden. Fachkundige Messprotokolle sollten in digitaler bzw. in schriftlicher Form ausgestellt werden und werden von öffentlichen Behörden wie DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und auch von Versicherungsgesellschaften anerkannt.