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StartseiteInfothekWissenswertesPrüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A 3) ist jeder Unternehmer verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.

Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • stationäre Anlagen,
  • nicht stationäre Anlagen.

Die Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen von einer berechtigten Person durchzuführen. Neben einem Prüfprotokoll erhält jedes geprüfte Gerät eine Plakette.

Die Kosten für eine solche Prüfung hängen vom Unternehmen und der Art und Anzahl der betrieblich genutzten Geräte ab. Für einen kleineren Bürobetrieb (Sachverständigenbüro) liegen die Kosten bei ca 150.- bis 250.- Euro. Die Prüfung gilt meist für maximal zwei Jahre(Bürobetriebe). Wird diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt und es kommt zu einem Brand, riskiert der Unternehmer, dass die Versicherung keinerlei Leistungen erbringt. Gemessen an diesem „schwerwiegenden Risiko“ ist die Überprüfung der elektrischen Anlagen eine gute Anlage zur Sicherheit Ihres Unternehmens.

Nähere Informationen finden Sie zusammengefasst in der Broschüre: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8524.pdf