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StartseiteInfothekWissenswertesNeue einheitliche Unternehmensnummern

Zum 01.01.2023 wird es für die Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit eine einheitliche Unternehmensnummer geben (224 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII).

Die Nummer löst die bisher unterschiedlichen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversi-cherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Ziel ist es, einen einheitlichen Standard für den Datenaustausch mit der Unfallversicherung zu schaffen.



Die neue Unternehmensnummer setzt sich aus einer 15-stelligen Ziffernfolge zusammen.
Die ersten 12 Ziffern sind der/m Unternehmer/in zugeordnet, die letzten drei Ziffern dem/n Unternehmen zugeordnet. Gibt es mehrere Unternehmen, so werden diesen unterschiedliche Ziffern zugeordnet (siehe Beispielabbildung oder auch www.vbg.de/unrs):