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StartseiteInfothekWissenswertesImpressumspflicht für Internetauftritte

Die Impressumpflicht für Internetauftritte richtet sich nach dem Telemediengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg) und soll dazu dienen, dass der Betreiber einer Information auffindbar ist und für die von ihm bereitgestellten Inhalte auch verantwortlich gemacht werden kann. Der Ursprung der Impressumpflicht findet sich im Pressebereich und wurde mit dem Telemediengesetz auch für das Internet übernommen.

Verpflichtet zur Angabe eines Impressums sind alle Anbieter einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Internetpräsenz. Damit fallen auch Sachverständige unter die Impressumspflicht, da sie Dienstleistungen gewerbsmäßig anbieten. Angegeben werden müssen bei Selbstständigen der Name und die Anschrift des Betreibers sowie die Möglichkeit einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Diese wird grundsätzlich per Email oder über ein Kontaktformular sichergestellt, wobei der Anbieter auch sicherzustellen hat, dass Anfragen hierüber bearbeitet werden. Zusätzlich ist die Umsatzsteuer ID anzugeben, soweit diese vorliegt.

Bei juristischen Personen gilt eine erweiterte Angabeverpflichtung. Hier müssen die Angaben angegeben werden, die auch bereits im Briefbogen anzugeben sind: Rechtsform gemeinsam mit der Registernummer sowie die vertretungsberechtigten Personen, also Vorstand oder Geschäftsführung. Bei Kapitalgesellschaften ist darüber hinaus das Stammkapital anzugeben.

 

Die Impressumspflicht hat den Anbieter von Telemedien zu erfüllen. Ist lediglich ein Profil in eine Website eingebunden, ist ein Impressum für die Profilseite nicht erforderlich. Dies trifft für die Profilseiten des BDSF zu. Hier sind die Mitglieder nicht verpflichtet, in ihrem Profil ein eigenes Impressum einzufügen, wenn sie die Vorlage nicht verändern und zusätzliche Inhalte online stellen. Allerdings hat der BDSF als Diensteanbieter die Verpflichtung, rechtswidrige Angaben zu löschen. Andernfalls ist er für den Inhalt verantwortlich.

Der BDSF kommt dieser Verpflichtung dadurch nach, in dem die Profile beobachtet. Dies ist auch eine Serviceleistung für die Mitglieder um sie zu beraten ihre Profile so zu gestalten, dass sie über die Google-Suche auffindbar sind.

 

Eine Impressumspflicht gilt im Übrigen auch im Social Media-Bereich. Anbieter entsprechender gewerblicher Auftritte genügen diese aber durch die Verlinkung zum Impressum ihrer Homepage. Damit wird auch sichergestellt, dass die Angaben eines Anbieters konsistent sind.

 

Muster Impressum

Impressum

Anbieter:

Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Berlin

Kontakt:

Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/12345679
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Website: www.mustermann.de


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Paul Schreiber
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