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StartseiteInfothekGesetzeRecht auf ein Zahlungskonto

Mit dem RegE, dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, hat die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres den ersten Schritt eingeleitet, um jedem Bürger den Anspruch auf ein Konto zu ermöglichen.

 

Das Zahlungskontengesetz soll Kreditinstitute verpflichten ein Konto zu eröffnen und zugleich auch einen Kontowechsel zu einem anderen Institut zu erleichtern. Der Anspruch gilt für alle Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, selbst wenn sie wohnungslos oder asylsuchend sind. Das sogenannte Basiskonto soll es jedem möglich machen, am Zahlungsverkehr teilzunehmen und damit Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen aber auch Barzahlungen zu tätigen. Die Kunden müssen in Zukunft per Gesetz besser über die Kosten für ein Zahlungskonto sowie Zahlungsdienstleistungen  informiert werden.

Das Gesetz regelt den Rechtsanspruch auf ein eigenes Konto, soll die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs im EU Markt erleichtern, die finanzielle Mobilität der EU Bürger verbessern sowie einen Kontowechsel und die Transparenz von Gebühren garantieren.

 

Den Gesetzesentwurf findet man unter: RegE Zahlungskostenrichtlinie