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StartseiteInfothekGesetzeNachweispflicht der Arbeitszeit bei Mindestlohn in Deutschland

Ab dem 01. Januar 2015 gilt  in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Millionen Arbeitnehmer aus allen Branchen profitieren davon, dass ihre Kaufkraft steigt und sie mehr Geld zur Verfügung haben. Die treibenden Parteien sehen ihr Ziel als erreicht: ein Mindestschutz für alle Arbeitnehmer.

Über die Anpassung des Mindestlohns wird alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission entscheiden. Anpassungen können durch Verordnungen der Bundesregierung für alle Arbeitgeber und -nehmer allgemeinverbindlich gemacht werden. Die erste Anpassung wird 2017 erfolgen.

Verstöße sind ordnungswidrig und können mit Geldbußen bis zu 500.000,00 € belegt werden. Die Zollbehörden sind für die Überprüfung der Einhaltung zuständig.
Abzuwarten bleibt, ob diese Entwicklung nicht langfristig zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen oder zu mehr Leistungsdruck in den Unternehmen führen wird.