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StartseiteInfothekGesetzeDas neue UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) 2022

Die neue EU-Richtlinie sollte in den Mitgliedsstaaten bereits zum 28.11.21 in nationales Recht umgesetzt sein, in Deutschland wird das Inkrafttreten des Gesetzes für Mai 2022 erwartet.
Ziel des Gesetzesentwurf ist die Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.



Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Verbraucher das Recht auf einen direkten Schadensersatzanspruch bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen das UWG erhalten. Dieses Recht bestand bisher nur dann, wenn bereits eine vertragliche Beziehung eingegangen wurde. Demnach sollen bei einem solchen Verstoß gegen die verbraucherschützenden Regeln des UWG die Verbraucher so gestellt werden, als hätte es die unlautere geschäftliche Handlung nie gegeben.

Neu ist ebenfalls, dass geschäftliche Handlungen mit digitalen Waren und Dienstleistungen ins UWG aufgenommen werden sollen.
Dazu gehört beispielsweise der Erwerb von Software, das Streamen von Filmen oder der Kauf eines E-Books.



Zudem soll es im Online-Handel mehr Transparenzpflicht geben. Online-Marktplätze wie eBay oder Vergleichsportale sollen verpflichtet werden, darzustellen, welche Parameter und deren Gewichtung beim Ranking ihrer Suchergebnisse zugrunde gelegt werden. Eine Pflicht soll ebenfalls darüber bestehen, anzuzeigen, ob Anbieter privat oder gewerblich handeln und wie gewährleistet wird, dass die Kundenbewertungen von echten Käufern stammen.



Auch das Influencer-Marketing ist von den Änderungen betroffen. Jeder Beitrag eines Influencers ist kennzeichnungspflichtig, wenn der Influencer einen Vermögensvorteil gleich welcher Art dadurch erlangt. Im Gesetz heißt es, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Influencer eine Gegenleistung erhält und im Zweifel dafür verantwortlich ist, nachzuweisen, dass dies nicht der Fall war.