Voraussetzung für eine Qualifikation als BDSF-Sachverständiger ist der Studienabschluss an einer Universität oder Fachhochschule, eine Fachwirtprüfung, eine Meisterprüfung oder eine Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation. Auch eine entsprechende Berufspraxis in leitender Position kann als Qualifikation eingereicht werden.
Weiterhin muss jeder Bewerber durch ein polizeiliches Führungszeugnis seine persönliche Integrität nachweisen.
Beide Berufsgruppen werden durch den BDSF gleichermaßen vertreten. Sachverständige und Fachgutachter haben eine gleichwertige Bedeutung
und Qualifikation. Fachgutachter sind jedoch vermehrt in
wissenschaftlichen Bereichen oder in der Forschung tätig, während
Sachverständige vorwiegend aus handwerklichen, technischen und
wirtschaftlichen Bereichen kommen.
Der Verband führt auch ein Verzeichnis der Fachexperten. In dieses Verzeichnis können Mitglieder, welche spezielle Beratungsfunktionen ausüben, wie zum Beispiel Unternehmensberater, Existenzgründungsberater, Umweltschutzberater oder besonders qualifizierte Spezialisten aus dem technischen, kaufmännischen und handwerklichen oder gewerblichen Bereich aufgenommen werden.
Die Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen Der Verband engagiert sich bundesweit für die Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen. Er bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich schnell und umfassend in das Sachverständigenwesen einzuarbeiten oder durch wertvolle Anregungen die Sachverständigentätigkeit zu optimieren.
Die Vermittlung von eingehenden Aufträgen an Verbandsmitglieder Der Verband ist Ansprechpartner von Organisationen, Firmen und Privatpersonen, die einen Sachverständigen oder Gutachter suchen. Durch gezielte Aktionen wird der Bekanntheitsgrad des BDSF gefördert und als Vermittlungsstelle von Sachverständigen und Fachgutachtern publiziert. In regelmäßigen Abständen wird ein Verzeichnis der Mitglieder an potentielle Auftraggeber versandt.