Voraussetzung für eine Qualifikation als BDSF-Sachverständiger ist der Studienabschluss an einer Universität oder Fachhochschule, eine Fachwirtprüfung, eine Meisterprüfung oder eine Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation. Auch eine entsprechende Berufspraxis in leitender Position kann als Qualifikation eingereicht werden.
Weiterhin muss jeder Bewerber durch ein polizeiliches Führungszeugnis seine persönliche Integrität nachweisen.